Schenkungen sind Geschenke an Verwandte oder Freunde, die einen gewissen Wert übersteigen. Das können Geldbeträge, Grundstücke, Immobilien oder wertvoller Schmuck sein. Ab einem bestimmten Wert muss man eine Schenkung dem Steueramt melden. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen sollten.
Was ist eine Schenkung?
Eine Schenkung ist ein Geldbetrag oder ein wertvoller Gegenstand, den jemand ohne Gegenleistung erhält. In Abgrenzung zu einem Gelegenheitsgeschenk, wird der Begriff in der Regel verwendet, wenn das Geschenk einen bestimmten Wert übersteigt. Jeder Kanton legt diesen Wert selbst fest – er kann bis zu 12’000 Franken betragen. Ab diesem Wert muss man das Steueramt über die Schenkung informieren. Ob diese dann steuerpflichtig ist, ist je nach Kanton unterschiedlich.
Eine Schenkung ist ein Geldbetrag oder ein wertvoller Gegenstand, den jemand ohne Gegenleistung erhält.
Oftmals erhalten Kinder Schenkungen von Eltern oder Grosseltern. Damit findet eine Weitergabe des Vermögens schon zu Lebzeiten statt. Für Kinder kann das Vorteile haben: Sie profitieren unmittelbar von Vermögenswerten, wenn wichtige Lebensereignisse wie eine Weiterbildung, ein Hauskauf, oder die Familiengründung anstehen und werden allenfalls steuerlich entlastet.
Wie hoch sind die Steuern auf Schenkungen?
Steuern sind ein zentrales Thema bei einer Schenkung. Grundsätzlich gilt, dass die oder der Beschenkte darauf Steuern zahlen muss. Damit soll vermieden werden, dass die spätere Erbschaftssteuer umgangen wird. Die Höhe dieser Steuer hängt in der Regel vom Wert der Schenkung und vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei gilt: Schenkungen an die eigenen Kinder oder Grosskinder sind in der Schweiz in allen Kantonen steuerfrei.
Steuern sind ein zentrales Thema bei einer Schenkung. Grundsätzlich gilt, dass die oder der Beschenkte darauf Steuern zahlen muss. Damit soll vermieden werden, dass die spätere Erbschaftssteuer umgangen wird.
Für alle anderen Verwandte und Angehörige gilt: Der Höchstwert einer steuerfreien Schenkung innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann je nach Kanton unterschiedlich hoch sein. Im Kanton Freiburg beispielsweise sind Geschenke an Patenkinder bis zu 5’000 Franken alle fünf Jahre steuerfrei. Im Kanton Bern darf in diesem Zeitraum ein Freibetrag von 12’000 Franken steuerfrei verschenkt werden. Hingegen im Kanton Genf ist das alle zehn Jahre möglich. Der Kanton Luzern erhebt grundsätzlich keine Schenkungssteuer. Hier gilt allerdings: Wer eine Schenkung innert fünf Jahren vor dem Tod einer Person erhält, muss darauf eine Erbschaftssteuer nachzahlen. Dabei sind bis zu 100’000 Franken steuerfrei – danach gilt ein Steuersatz von ein bis zwei Prozent.
Im Allgemeinen orientiert sich die Höhe der Steuer am Wert der Schenkung. Kleine Schenkungen werden zu einem niedrigeren Satz besteuert als grosse Schenkungen. Die bzw. der Beschenkte kann die Höhe der möglichen Steuer über ein Online-Tool des Kantons oder anhand einer Tabelle selbst berechnen.
Welche Abläufe sind zu beachten?
Es gilt bei einer Schenkung verschiedene Aspekte zu beachten. Wenn Sie eine Schenkung planen, sollten Sie vorab Ihre Ziele und Absichten klarstellen und darauf achten, dass die Schenkung rechtmässig ist. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Nachlassexperten beraten. Ein Anwalt oder Notar kann bei der Ausarbeitung eines Schenkungsvertrags helfen. Darin können alle möglichen Bedingungen festgehalten werden.
Wurde der Schenkungsvertrag abgeschlossen, müssen die Beteiligten in jedem Fall innerhalb einer bestimmten Frist die kantonale Steuerverwaltung darüber informieren. Wird die Schenkung über einen Notar oder ein Gericht abgewickelt, übernehmen diese meist die Mitteilung an die Steuerverwaltung.
Wenn Sie eine Schenkung planen, sollten Sie vorab Ihre Ziele und Absichten klarstellen und darauf achten, dass die Schenkung rechtmässig ist. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Nachlassexperten beraten.
Gibt es Situationen, in denen man die Schenkungen zurückzahlen muss?
Schenker können ihre Schenkung an Bedingungen knüpfen. Erfüllen sie diese nicht, kann man sie rückgängig machen. Das alles wird im Schenkungsvertrag festgehalten.
Die Eltern könnten darin verlangen, dass das Kind das geschenkte Geld für einen bestimmten Zweck ausgibt. Zum Beispiel für eine Ausbildung. Nutzt das Kind das Geld für einen anderen Zweck, als der, der von den Eltern vorgesehen wurde, muss die Schenkung wieder zurückgeben werden. Beschenkte können sich dabei aber gegen eine Rücknahme wehren. Dann müssen sie beweisen, dass die Auflagen nicht erfüllbar waren oder ihnen bei dem Versuch der Erfüllung der Auflagen Schaden entstanden ist.
Wie dürfen Minderjährige über eine Schenkung verfügen?
Sind die beschenkten Kinder unter 18 Jahre alt, dürfen sie in den meisten Fällen erst ab der Volljährigkeit über die Schenkung verfügen. Bis dahin sind die Mittel so genanntes «gebundenes Kindesvermögen» und unterstehen der Verwaltung der Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin. Diese können die Annahme einer Schenkung sogar untersagen oder eine Rückleistung anordnen.
Ist eine solche angenommen, dürfen die Eltern über das Vermögen nicht einfach entscheiden. Es ist bis auf Ausgaben für die Erziehung oder Ausbildung der Kinder geschützt. Erst mit der Volljährigkeit, sofern das nicht anders in einem Schenkungsvertrag geregelt wurde, dürfen die Jugendlichen auf das Vermögen selbst zugreifen.
Es kommt vor, dass Eltern, Grosseltern oder Göttis und Gotten den Kindern für die Ausbildung Geld zustecken oder Geldgeschenke von wenigen tausend Franken machen. Bleiben diese unter einem bestimmten Betrag, sind sie nicht meldepflichtig und müssen nicht deklariert werden.
Bei höheren Beträgen ist es wichtig, sich vorab über die steuerlichen Bedingungen zu informieren. So wird vermieden, dass es für Minderjährige später böse Überraschungen gibt und sie über geforderte Steuernachzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.